Wertstoffsammelstelle – Grüngutlagerplatz – Bauschutt
So erreichen Sie den Wertstoffhof
Abfallberater Herr Geh
08294 2187
Gemeindeverwaltung
08238 9601 – 0
Öffnungszeiten
Die Wertstoffsammelstelle ist jeden Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Wertstoffsammelstelle ist in der Verlängerung der Weiherstraße, außerorts in Richtung Horgau untergebracht.
Grüngutlagerplatz bei der Wertstoffsammelstelle
Anlieferungsbedingungen
Zur besseren Verwertung und zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen ist Grüngut getrennt nach hächsel- und verheizbarem Material (Baum- und Strauchschnitt ohne Wurzelstöcke) und nach verrottbarem Material (Rasen- und Heckenschnitt, Laub und kleine Wurzelstöcke) anzuliefern.
Öffnungszeiten
Der Grüngutlagerplatz ist ab März bis einschließlich November jeden Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bauschuttanlieferung bei der Wertstoffsammelstelle
Hierfür stehen 2 Container zur Verfügung, getrennt nach reinem Bauschutt und nicht verwertbarem Bauschutt.
Bitte beachten Sie die Trennung oder Fragen Sie bei Bedarf unseren Abfallberater Herr Geh vor Ort.
1. Reiner Bauschuttcontainer
Nur folgende Materialien dürfen in den Container:
- Ziegel, Mörtelreste, Beton, Naturstein
- Dachplatten (Beton und Ziegel)
- Fliesen, Keramik, Waschbecken
- Kies-, Aushub (nicht ölhaltig oder in anderer Weise belastet)
- Asphalt (nicht teerhaltig). Prüfung vor Ort möglich.
- Gasbeton (kleine Mengen)
2. Container für nicht verwertbaren Bauschutt
Nur folgendes darf in den Container:
- Heraklith mit Putz
- Gipswände mit Strohgeflecht bzw. Strohbewehrung
- Gipskartonplatten
- Bauschutt wie oben, jedoch leicht verunreinigt (max. 10%)
Nicht angenommen werden darf:
- Faserzementplatten (Eternit oder ähnlich), auch keine Faserzementplatten die nicht asbesthaltig sind.
- Strahlsand
Diese Materialien können nur an der Deponie in Hegnenbach direkt entsorgt werden.
- Kaminsteine, Kanalrohre mit Teeranstrich
- Fehlbodenschlacke (Lösch)
- Holzreste
- Dämmmaterial aus Styropor und andere harte Dämmmaterialien
Diese Materialien können nur an gewerbliche Entsorger direkt abgegeben werden.
Abgegeben werden dürfen Kleinmengen bis maximal 200 Liter je Anwesen pro Woche. Die aktuellen Gebühren finden Sie in der Abfallentsorgungsatzung der Gemeinde Kutzenhausen.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreiseses Augsburg
Feyerabendstr. 2 II.Stock
86830 Schwabmünchen
0821 3102 – 3221 oder 3222
www.awb-landkreis-augsburg.de