Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15. Februar die Raten für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden.

Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Beträge am 15. Februar auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind. 

Gemeindeverwaltung – Steueramt