Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15. November die Raten für die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie die Abfallentsorgungsgebühren fällig werden.
Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Beträge am 15. November auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind.
Gemeindeverwaltung – Steueramt