Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 1. Juli die Grundsteuer für Jahreszahler fällig wird. Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Beträge am 1. Juli auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind.

Gemeindeverwaltung – Steueramt